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Kreisversammlung
Die Kreisversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Die Einladung der Mitglieder der FW erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und unter Wahrung einer Ladungsfrist von 2 Wochen. Die Mitgliederversammlung der FW erhält jährlich einen Rechenschaftsbericht des 1. Vorsitzenden, nimmt die Jahresrechnung und den Rechnungsbericht entgegen und entlastet den Vorstand für seine Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr.
